Liebe Patientin, lieber Patient,
ich freue mich, dass Sie sich für meine Praxis entschieden haben. Einen reibungslosen Ablauf können Sie durch Ihre Mithilfe unterstützen. Im Folgenden möchte ich Sie gerne mit den Abläufen in meiner Praxis, aber auch mit Vorgaben durch die Krankenkassen vertraut machen. Mit dem im Februar 2013 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) sollen transparente Regelungen geschaffen werden und Patienten wie auch Behandelnden (Physiotherapeuten) die nötige Rechtssicherheit geben.
1) Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Ich bitte Sie, Termine telefonisch (0851-54388) oder per E-Mail (m.oeller@kabelmail.de) mit mir zu vereinbaren.
Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten anrufen oder ich mich gerade in einer Behandlung befinde, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. Natürlich bin ich bemüht, den für Sie optimalen Termin zu finden.
Die Termine finden in meinen Praxisräumen statt. Ein Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein.
2) Terminabsagen:
Ich bitte Sie darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen und wenn möglich 24h vor Ihrem Termin erfolgen sollte. Sollte Ihre Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgen (bitte nicht per E-Mail), bin ich gezwungen, Ihnen die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.
Je früher Sie Ihren Termin absagen, desto leichter kann ich diesen ersatzweise vergeben.
3) Der erste Termin:
Zum ersten Behandlungstermin bringen Sie bitte ihre Heilmittelverordnung, ihre Krankenkassenkarte, ggf. ihren Befreiungsausweis und vorhandene relevante Befunde mit.
Ich bitte Sie zu den vereinbarten Terminen immer schon etwas früher zu kommen, damit die Behandlung pünktlich beginnen kann. Ein verspäteter Beginn kann durch die fortlaufende Terminierung nicht nachgeholt werden.
4) Wie sind die Behandlungszeiten?
Die Behandlungszeiten sind durch die Krankenkasse geregelt. So sind z.B. für KG, MT und KMT 20 Min vorgesehen. In dieser Zeit sind laut Krankenkasse das An- und Auskleiden des Patienten, die Befunderhebung, Dokumentation, Lagerung des Patienten, die Vorbereitung für Elektrotherapie oder die Vorbereitung der Wärmetherapie, sowie der abschließende Therapiebericht in der letzten Behandlung, sofern der Arzt diesen Bericht anfordert, zu erfüllen.
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
• Rezept
Voraussetzung für den Beginn der Behandlung ist die Vorlage eines gültigen Rezeptes. Ich als Physiotherapeut bin in der Pflicht, das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, damit das Rezept durch ihre Krankenkasse zur Abrechnung akzeptiert wird. Finden sich auf dem Rezept Fehler, muss dieses, durch Sie als Patient, nochmalig bei Arzt zur Korrektur vorgelegt werden.
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden.
Wird das Rezept länger als 14 Kalendertage unterbrochen, ist es ebenso nicht mehr gültig.
Das Rezept ist nicht übertragbar.
Die Leistung muss entsprechend der Verordnung erbracht werden.
• Rezeptgebühr
Jeder gesetzlich Versicherte ist verpflichtet einen Eigenanteil an der Behandlung zu tragen, der an die behandelnde Praxis zu entrichten ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
10,00€ pro Verordnung
und 10% des gesamten Rezeptwertes
Informationen für Privatversicherte
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Ich bin frei in meiner Preisgestaltung. Sie haben jederzeit Einsicht in die aktuell gültige Preisliste meiner Praxis.